Tipps, Höhe, Zahlungsmodalitäten und Rückforderung!
Der Umzug in ein neues Zuhause ist aufregend, aber bevor du die Schlüssel in Empfang nehmen kannst, gibt es so einige Dinge zu klären. Ein Punkt, der oft für Fragezeichen sorgt, ist die Kaution. Für Mieter ist die Kaution im ersten Moment eine „lästige Sonderausgabe“ im eh schon teuren Umzugschaos – eigentlich dient sie aber zur Absicherung für Schäden im Mietgegenstand. Diese Absicherung ist nicht nur für den Vermieter, sondern auch für den Mieter von Vorteil.
Die Mietkaution ©gpointstudio on Freepik
- Was ist eigentlich eine Kaution?
Die Mietkaution ist so etwas wie ein Starterpaket für deine neue Wohnung. Du zahlst diese Sicherheitsleistung zu Beginn des Mietverhältnisses an deine Vermieterin oder deinen Vermieter. Das Geld dient dazu, eventuelle Schäden in der Wohnung zu decken oder ausstehende Mietzahlungen abzufedern.
Siehe auch: Gründe für den Umzug: Wohnkosten, Energiesparen und die Liebe | SN.at - Wie hoch darf die Kaution in Österreich sein?
Hierfür gibt es in Österreich keine festen Regeln, aber üblicherweise beläuft sich die Kautionshöhe auf etwa 3 Bruttomonatsmieten. Das bedeutet, dass Nettomietzins, Betriebskosten und 10 % Umsatzsteuer miteinfließen. Als Höchstgrenze für die Kaution gilt in Österreich ein Betrag von bis zu 6 Bruttomonatsmieten. In besonderen Fällen ist auch eine noch höhere Kaution zulässig, beispielsweise dann, wenn es sich um einen sehr hohen Mietzins oder einer sehr exklusiven Ausstattung des Mietobjekts handelt.
Siehe auch: Österreichisches Wohnhandbuch: Daten, Fakten, Fachbeiträge | SN.at - Muss bei jeder Mietwohnung eine Kaution gezahlt werden?
Nein. Wohnungen können auch ohne die Hinterlegung einer Kaution vermietet werden. Will der Vermieter jedoch eine Kaution, muss dies im Vorhinein mit dem Mieter besprochen und vertraglich vereinbart werden. Eine Kautionsforderung oder Erhöhung während der Mietzeit ist nicht zulässig.
Siehe auch: Der Weg führt zur Miete | SN.at - Wann und wie muss die Kaution in Österreich gezahlt werden?
Die Kaution wird fällig, bevor du deine erste Nacht in der neuen Wohnung verbringst, meist mit Abschluss des Mietvertrags. Außerdem kann sich der Mieter (in Absprache mit dem Vermieter) auch entscheiden, die Kaution in 3 Monatsraten zu begleichen, anstatt den vollen Betrag auf einmal zu zahlen. Tipp: Achte bei der Kautionszahlung darauf, dass diese separat zur Monatsmiete überwiesen wird. - In welcher Form kann die Kaution bezahlt werden?
In welcher Form die Kaution zu begleichen ist, kann ganz individuell zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden, hierfür gibt es keine Vorschriften. Zu den beliebtesten Kautionsanlagen gehören:
• Banküberweisung oder Barzahlung: In den meisten Fällen wird die Kaution in bar oder per Banküberweisung an den Vermieter ausbezahlt.
• Kautionssparbuch: Auch das Sparbuch ist eine beliebte Form, da dieses auch verzinst wird. In diesem Fall legt der Mieter bei seiner Bank ein „Kautionssparbuch“ an, welches mit einem „Losungswort“ geschützt ist. Dieses Sparbuch wird dann als „Pfand“ an den Vermieter übergeben.
• Bankgarantie: Im Falle einer Bankgarantie hinterlegt der Mieter keine Kaution, sondern bezahlt eine Gebühr an die Bank, um die Garantie zu erhalten. Wenn der Mieter Schäden verursacht, kann der Vermieter das Geld von der Bank des Mieters erhalten. Die Bank kann dann die Summe vom Mieter zurückverlangen.
• Anlage in Gold: In Zeiten der geringen Verzinsung entscheiden sich immer mehr Menschen dazu, die Kaution in Gold anzulegen. Dieses gekaufte Gold wird dem Vermieter als „Pfand“ übergeben.
• Mietkautionsversicherung: Statt das Geld bar zu hinterlegen, kannst du auch eine Mietkautionsversicherung abschließen. Hier zahlst du eine Prämie an die Versicherung, die einspringt, wenn es mal brennt. So bleibt deine Kautionssumme für dich verfügbar. Diese Variante der Kautionsbegleichung muss aber mit dem Vermieter vereinbart werden. Der Vermieter kann nämlich auf eine herkömmliche Hinterlegung der Mietkaution bestehen. - Wofür darf die Kaution vom Vermieter verwendet werden?
Deine Kaution ist nicht automatisch für alle möglichen Kosten die in der Wohnung anfallen verwendbar. Der Vermieter darf sie nur im Falle von Schäden oder ausstehenden Mietzahlungen einbehalten. Aber keine Sorge, der Vermieter muss genau auflisten, wofür er das Geld verwendet.
Siehe auch: Was tun gegen Schimmel in der Wohnung? oder Tipps und Infos zur Wohnungsbesichtigung - Wofür darf die Kaution vom Vermieter nicht verwendet werden?
Für „normale Abnützungen“ des Mietgegenstands darf die Kaution nicht herangezogen werden, diese wird nämlich mit der Miete abgegolten. Die Kaution kommt nur für tatsächliche Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, auf.
Siehe auch: Was es wirklich bedeutet, ein Vermieter zu sein! - Wann und wie erfolgt die Rückzahlung der Kaution?
Nachdem du deine Zeit in der Wohnung beendet hast, hat deine Vermieterin oder dein Vermieter einen Monat Zeit, dir die Kaution zurückzuerstatten. Wenn keine Schäden oder Mietrückstände vorliegen, steht dir die volle Summe zu. Sollten bei der Anlage der Kaution Zinsen entstanden sein, gehören diese natürlich auch dem Mieter.
Siehe auch: Wohnungsrückgabe: Raus aus der Wohnung? | SN.at - Streit um die Kaution? Das Schlichtungsverfahren
In Österreich gibt es eine einfache Möglichkeit, Streitigkeiten um die Mietkaution ohne Gerichtsstress zu klären. Das Schlichtungsverfahren ist eine kostengünstige Alternative, bei der geschulte Schlichter vermitteln.
Siehe auch: Stadt Salzburg - Schlichtungsstelle - Mietrecht (stadt-salzburg.at)
©Quelle: oesterreich.gv.at / arbeiterkammer.at