Wer zahlt für die Arbeit des Maklers und welche Änderungen treten 2023 in Kraft?
Ein Makler hilft beim Immobilienverkauf, doch er kostet auch Geld. Doch wer ist verpflichtet für die Maklerprovision aufzukommen und wie viel dürfen Makler in Österreich verlangen?
Wer zahlt die Maklerprovision?
Bei Kaufobjekten steht der Immobilienmakler meist mit dem Eigentümer sowie mit dem Interessenten in einer Vertragsbeziehung. In diesem Fall kann er von beiden Seite eine Vermittlungsprovision einfordern.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Seit 2010 sind in Österreich die Maklerprovisionen gesetzlich geregelt:
Immobilienpreis | Maklerprovision |
---|---|
Verkaufswert bis €36.336 | Vermittlungsprovision max. 4% |
zwischen €36.336 - €48.448 | €1.453,46 |
ab €48.448 | 3% des Verkaufspreises |
Maklerprovision bei Mietverträgen
Zahlt der Vermieter die Provision, kann der Makler bis zu 3 Bruttomonatsmieten verlangen. Unter Bruttomonatsmiete (BMM) versteht man den Nettomietzins plus Betriebskosten, Heizkosten sowie weitere etwaige Mietzuschläge und Umsatzsteuer. Zahlt der Mieter die Provision, sieht es gesetzlich ein bisschen anders aus:
Mietdauer | Maklerprovision |
---|---|
unbefristeter Mietvertrag oder auf mehr als 3 Jahre befristet | max. 2 BMM |
bis zu 3 Jahre befristet | max. 1 BMM |
Untermiete einzelner Räume | max. 1 BMM |
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Die gesetzlich geregelte Höhe der Provision gibt den Höchstsatz vor, das heißt, verhandeln geht grundsätzlich immer. Bevor der Maklervertrag unterzeichnet wird, kann über die Höhe der Provision verhandelt werden.
Wann darf ein Makler die Provision einfordern?
Die Provision darf vom Immobilienmakler erst dann eingefordert werden, wenn der Kauf-/Mietvertrag rechtswirksam gültig ist. Wenn kein Abschluss zustande kommt, fällt trotz des investierten Zeitaufwands des Maklers (für das Inserieren, die Besichtigungstermine etc.) keine Provision an. Es kann jedoch sein, dass im Maklervertrag eine andere Vereinbarung getroffen wurde, dann ist dieser nachzukommen.
Sobald der Makler ein Geschäft vermittelt, entsteht ein Provisionsanspruch. Dies schützt ihn davor, falls Verkäufer oder Vermieter zwischen der Zusage des Interessenten und der Vertragsunterzeichnung den Vertrag mit dem Makler kündigen wollen.
Änderungen 2023: Maklerprovision in Österreich
Bei der Maklerprovision gelten ab Frühjahr 2023 neue Regeln. So sind die Maklergebühren ausschließlich vom ersten Auftraggeber, also in den meisten Fällen vom Vermieter, zu tragen. Das sogenannte Bestellerprinzip soll Mieter zukünftig eintlasten. Miter müssen somit keine Provision zahlen, wenn der Auftrag von der vermietendenden Partei ausging.
Trotzdem empfiehlt es sich vor der Unterzeichnung des Mietvertrages auf 'Umgehungsversuche' und versteckte Kosten zu achten.