Wer zahlt für die Arbeit des Maklers und welche Änderungen treten 2023 in Kraft?
Ein Makler hilft beim Immobilienverkauf, doch er kostet auch Geld. Doch wer ist verpflichtet für die Maklerprovision aufzukommen und wie viel dürfen Makler in Österreich verlangen?
Änderungen 2023: Maklerprovision in Österreich
Bei der Maklerprovision gelten seit Frühjahr 2023 neue Regeln. So sind die Maklergebühren ausschließlich vom ersten Auftraggeber, also in den meisten Fällen vom Vermieter, zu tragen. Das sogenannte Bestellerprinzip soll Mieter zukünftig entlasten. Mieter müssen somit keine Provision zahlen, wenn der Auftrag von der vermietendenden Partei ausging.
Trotzdem empfiehlt es sich vor der Unterzeichnung des Mietvertrages auf 'Umgehungsversuche' und versteckte Kosten zu achten.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Seit 2010 sind in Österreich die Maklerprovisionen gesetzlich geregelt:
Immobilienpreis | Maklerprovision |
---|---|
Verkaufswert bis €36.336 | Vermittlungsprovision max. 4% |
zwischen €36.336 - €48.448 | €1.453,46 |
ab €48.448 | 3% des Verkaufspreises |
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Die gesetzlich geregelte Höhe der Provision gibt den Höchstsatz vor, das heißt, verhandeln geht grundsätzlich immer. Bevor der Maklervertrag unterzeichnet wird, kann über die Höhe der Provision verhandelt werden.
Wann darf ein Makler die Provision einfordern?
Die Provision darf vom Immobilienmakler erst dann eingefordert werden, wenn der Kauf-/Mietvertrag rechtswirksam gültig ist. Wenn kein Abschluss zustande kommt, fällt trotz des investierten Zeitaufwands des Maklers (für das Inserieren, die Besichtigungstermine etc.) keine Provision an. Es kann jedoch sein, dass im Maklervertrag eine andere Vereinbarung getroffen wurde, dann ist dieser nachzukommen.
Sobald der Makler ein Geschäft vermittelt, entsteht ein Provisionsanspruch. Dies schützt ihn davor, falls Verkäufer oder Vermieter zwischen der Zusage des Interessenten und der Vertragsunterzeichnung den Vertrag mit dem Makler kündigen wollen.