Mietnomaden in der Wohnung: Was können Vermieter tun?

Schutz und Maßnahmen für Vermieter

Wenn die angeblich perfekten Mieter plötzlich nicht mehr zahlen und auf diverse Einschreiben nicht reagieren, dann haben sich wahrscheinlich Mietnomaden einquartiert. Wie Sie sich als Vermieter schützen und welche Maßnahmen es gegen Zahlungsverweigerer gibt, erfahren Sie hier.

Beim Besichtigungstermin rücken sich die potenziellen Mieter ins rechte Licht. Sie erscheinen gepflegt und wirken sympathisch. Die Gründe für den Umzug wirken nachvollziehbar und ein geregeltes Einkommen sichern sie dem Vermieter auch zu. Doch was der Vermieter zu diesem Zeitpunkt nicht weiß ist, dass er sich gerade Mietnomaden in die Wohnung holt. Die interessierten Mieter haben bereits zu diesem Zeitpunkt kein Interesse daran monatlichen einen Fixbetrag an den Vermieter zu überweisen.

Wie kann man Mietnomaden erkennen?

Mietnomaden erkennt man auf den ersten Blick nur schwer. Gehaltsabrechungen etc. werden oft gefälscht. Bevor dem Vermieter bewusst wird, dass er Mietnomaden in der Wohnung hat, hat sich meist schon eine hohe Summe an Schulden angesammelt. Mit diversen Ausreden halten Sie den Vermieter hin. Neben den Mietschulden kommt auch noch dazu, dass viele die Wohnung verwüsten und der Vermieter gezwungen ist, viel Geld in die Renovierung zu stecken. Doch wie wird man Mietnomaden wieder los?

Wie kann ein Vermieter Mietnomaden loswerden?

  1. Mahnung versenden: Nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) muss der Mieter eine Abmahnung erhalten. Erst dann kann die Kündigung erfolgen. Zuerst sollte man jedoch abklären, ob es sich beim zahlungsverzug um eine Ausnahme handelt oder nicht. Eine kurzfristige Zahlungsunfähigkeit kann jeden Mieter treffen, doch sollte der Vermieter sicher sein, dass es sich um Mietnomaden handelt, kann er diese schriftlich abmahnen.
  2. Kündigung an die Mieter: Wenn die derzeitigen Mieter auf die Abmahnung sowie die genannte Zahlungsfrist nicht reagieren, kann der Vermieter den Mieter fristlos kündigen.
  3. Räumungsklage einreichen: Nach der Kündigung hat der Vermieter nicht die Möglichkeit, die Mieter auf eigene Faust auf die Straße zu setzen. Sollten diese immer noch nicht reagieren, muss beim Bezirksgericht eine schriftliche Räumungsklage eingereicht werden. Das Verfahren kann hier über Monate dauern und die Kosten trägt der Vermieter. Wenn der Mieter während dieser Zeit die Schulden begleicht und einen nachvollziehbaren Grund für den Zahlungsrückstand liefert, wird die Klage abgewiesen. Bei erneutem Zahlungsverzug fängt das Ganze wieder von Anfang an.
  4. Delogierung: Geht die Klage durch, dann setzt das Gericht einen Termin für die Räumung fest. Je nach Gegenwehr des Mieters, kommt der Gerichtsvollzieher notfalls mit Schlüsseldienst, Umzugsunternehmen und im Extremfall mit der Polizei.

Welche Kosten fallen für den Vermieter an?

Neben den Mietschulden fallen für den Vermieter viele weitere Kosten an. Die Verfahrungskosten sind vom Vermieter genauso zu tragen, wie die Delogierungskosten sowie die Einlagerungskosten, falls die ehemaligen Mieter Möbel zurücklassen. Diese können zwar nach einer Zeit verkauft werden, decken jedoch die angefallenen Kosten nur minimal ab. Aufgrund der hohen Kosten schrecken einige Vermieter davor zurück, rechtliche Schritte einzuleiten. Wer glaubt selbst einschreiten und das Türschloss austauschen macht Sinn, der irrt. In diesem Fall würde eine Besitzstörungsklage von Seiten der Mieter durchgehen.

Wie kann man sich gegen Mietnomaden absichern?

Es gibt keine 100% Maßnahme um sich gegen Mietnomaden zu schützen. Die Frage nach einem Gehaltsnachweis gehört in Österreich mittlerweile dazu, doch auch dieser kann gefälscht sein. Ratsam ist auch, sich die Adresse des derzeitigen Wohnsitzes geben zu lassen und mit dem Vermieter in Kontakt zu treten. Oft werden auch Referenzschreiben vom Vormieter verlangt um sicherzustellen, dass es keine Probleme mit der Zahlung gegeben hat.
Eine weitere Option stellt der Kreditschutzverband (KSV1870) dar. Hier können Bonitätsauskünfte zu Personen, sowie Informationen zu etwaige Exekutionen, angefragt werden.