Zwei Almen/Käsereien können noch bewirtschaftet werden, zwei Almen sind verlassen, können jedoch mit sehr hohen Fördermitteln der EU wieder aufgebaut und in die Bewirtschaftung gehen.
Für den Eigentümer besteht eventuell die Möglichkeit zwei nicht im Betrieb befindliche Marmorsteinbrüche wieder zu aktivieren.
Die Jagdtätigkeit wird durch das Regionalgesetz Nr. 8 vom 06. März 2008 “Bestimmungen für die Planung der Jagd und für die Ausübung der Jagd“ geregelt. Der notwendige Jagdleiter für die Genehmigung eines Jagdrevieres ist für das Revier eingetragen.
Eine ausführliche Besprechung und Zusendung einer detailierten Beschreibung ist in jedem Fall vorgesehen.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Dieses Revier befindet sich in Italien nahe der österreichischen Grenze zu Kärnten, mit ca. fünf Kilometer gemeinsamer Staatsgrenze.
Ankaufspesen: Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragung und Vertragserrichtung werden nach Gebührenverordnung verrechnet,
3 % Maklerhonorar zuzüglich Umsatzsteuer, Spesen.
Dieses Angebot ist unverbindlich, freibleibend, Zwischenverwertung vorbehalten.
Information:
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift bearbeiten können.
Immobilienkanzlei Alexander Kurz GmbH
Ihr Ansprechpartner
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.SN.at, Objekt 6882 - vielen Dank!