Wenn Energiesparen teuer wird

Die pauschalierte Abrechnung von Heizkosten wird ab Jänner schwieriger. Die Einsparmöglichkeiten mit individuellen Zählern sind aber oft geringer als die Umrüstungskosten.
Von    /   
Verdampfungsröhrchen müssen abgelesen werden.<br>
Verdampfungsröhrchen müssen abgelesen werden.
SN/Dan Race - Fotolia

Die Heizkosten sind so ziemlich das Letzte, womit sich die Österreicher angesichts der sommerlichen Temperaturen beschäftigen. Einige Experten und Beamte müssen sich dennoch darüber den Kopf zerbrechen. Denn laut Energieeffizienzgesetz müssen bis Ende des Jahres in allen Wohnungen, die mit Fernwärme versorgt werden oder an einer Hauszentralheizung hängen, "individuelle Verbrauchszähler" installiert werden, "sofern technisch machbar und kosteneffizient". Andernfalls sind entsprechende Messgeräte an den Heizkörpern anzubringen.

Für das Gros der 3,8 Millionen Haushalte ist das kein Thema. Sie heizen ihre Wohnungen oder Einfamilienhäuser individuell oder haben schon jetzt moderne elektronische Messgeräte eingebaut. Doch bei fünf bis zehn Prozent der knapp einen Million Fernwärmekunden in Österreich wird der Wärmeverbrauch noch pauschal je Quadratmeter abgerechnet. Dazu kommen bis zu 50.000 ältere Wohnhäuser mit zentraler Öl- oder Gasheizung bzw. neue mit modernen Energiestandards, bei denen der Wärmeverbrauch ebenfalls nicht individuell zuzuordnen ist. Was auf sie zukommt, ist noch völlig unklar.

Im Wirtschaftsministerium, das für Energie und somit das Energieeffizienzgesetz zuständig ist, heißt es, es gebe dazu "Gespräche mit den relevanten Branchen" - Fernwärmeversorgern, Bauwirtschaft, Zählerproduzenten - "bezüglich technischer und juristischer Klarstellungen zu offenen Detailfragen". Unter anderem geht es darum, was genau unter Begriffen wie "individuelle Zähler oder individuelle Heizkostenverteiler" zu verstehen ist bzw. was "technisch machbar und kosteneffizient ist" .

Peter Jurik, Fernwärmespezialist im Fachverband Gas Wärme, beschäftigt eine grundsätzlichere Frage: Wer müsste feststellen, was technisch möglich ist, und wer müsste letztlich für Erhebungs- und Umrüstungskosten aufkommen? "Wir sind nicht gegen individuelle Zähler", sagt Jurik, allein schon, weil diese helfen würden, die Kundenzufriedenheit zu steigern. Die Frage sei allerdings, ob solche Regulatorien notwendig seien oder nicht hohe Kosten verursachten, die oft sozial Schwächere treffen würden, die sich jetzt schon schwertäten, ihre Heizkosten aufzubringen. Denn letztendlich, darüber sind sich alle Experten einig, landen die Kosten bei den Mietern.

Kostenschätzungen wagt kaum jemand. Teuer käme vor allem die Umrüstung auf moderne elektronische Einzelzähler. Etwa ein Fünftel der Fernwärmekunden hängt heute an solchen intelligenten Messgeräten, weil sie in Neubauten und großen Renovierungen automatisch eingebaut werden. Bei den restlichen 70 bis 75 Prozent hängen klassische Verdampfungsröhrchen an den Heizkörpern. Sie sind eigentlich auch nicht mehr zeitgemäß, weil relativ ungenau und Quelle regelmäßiger Beschwerden von Mietern. Sie sind aber günstig, abgesehen von den Kosten der Ablesung.

Die Arbeiterkammer (AK) betrachtet die modernen Zähler "kritisch", nicht nur weil sie teuer sind, sondern auch - ähnlich wie die Smart Meter beim Stromverbrauch - aus Datenschutzgründen. Energieeffizienz lasse sich am besten durch thermische Sanierung erreichen und nicht, indem man den Verbrauch messe, sagt AK-Energiefachfrau Dorothea Herzele. Nach den Erfahrungswerten von Energieexperten wie Georg Benke von e7 ist der Verbrauch dort, wo individuell abgerechnet wird, um rund 20 Prozent geringer. Die Absenkung der Temperatur um ein Grad spart rund sechs Prozent Heizkosten.

Die Causa hat Österreich bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingebracht. Laut Wirtschaftsministerium wurde es Ende Mai beigelegt, eine Gesetzesänderung sei nicht notwendig. Geregelt sind Ermittlung und Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten im Heizkostenabrechnungsgesetz. Darin heißt es, dass, sofern ein Gebäude oder eine Wärmeversorgungsanlage nicht geeignet sind, die Verbrauchsanteile "zumindest näherungsweise" zu ermitteln, das Gericht feststellen kann, dass die Energiekosten "nach der beheizbaren Nutzfläche aufzuteilen sind". Ein Nutzer kann den Einbau eines Zählers verlangen, aber nur, wenn der Nutzen die Kosten übersteigt.

Dieser Artikel ist aus der gedruckten Ausgabe der "Salzburger Nachrichten".
Wollen Sie die "Salzburger Nachrichten" kostenlos testen?

Bitte stimmen Sie der Einwilligung zu.