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Die SN-Veranstaltungsreihe "Meine Immobilie" setzt auf eines der zentralen Themen für die meisten Salzburgerinnen und Salzburger, das Wohnen. Zu jedem Themenbereich wird ein Referent einen Vortrag halten, danach gibt es die Möglichkeit zu einer anregenden Diskussion. Dadurch können die Besucher spezielle Fachinformationen sowie vielfältige und konkrete Tipps mit nach Hause nehmen.
Termin: Mittwoch, 9. November 2016, 19.00 Uhr
Vortrag: "Die Grenzfälle bei der Vermietung: Airbnb, Zweitwohnsitze, Ferienwohnungen etc."
Referent: Dr. Wolfgang Kleibel, Präsident der Salzburger Rechtsanwaltskammer
Vermieter werden immer wieder vor die Frage gestellt, ob sie ihre Wohnung an Personen vermieten dürfen, die in dieser ihren Hauptwohnsitz nicht begründet wissen wollen. Da stellen sich sofort viele Fragen: In welchem Ausmaß muss die Wohnung genutzt werden, damit man von einem Hauptwohnsitz sprechen kann? Trifft das auch auf einen potenziellen Mieter zu, der den überwiegenden Teil der Woche beruflich unterwegs ist, oder auf Personen, die die Wohnung nur für die Ausübung ihrer Freizeitaktivitäten für wenige Wochen im Jahr nutzen? Gerade in letzter Zeit gab es eine breite öffentliche Diskussion zur Thematik der Zweitwohnsitze. Die Rechtslage scheint ziemlich klar zu sein: Ein Zweitwohnsitz darf nur in ausgewiesenen Zweitwohnsitzgebieten begründet werden, der Vermieter wie der Wohnungseigentümer sind dafür verantwortlich, dass diese Bestimmung eingehalten wird. Aber wo liegen die Graubereiche bei dieser scheinbar so klaren Gesetzesregelung und wie lässt sich nachprüfen, ob tatsächlich ein Hauptwohnsitz begründet wurde? Jede Gemeinde legt jedenfalls für ihr Ortsgebiet fest, wo sie Zweitwohnsitze zulässt. Immer wieder taucht auch die Frage auf, ob das Leerstehenlassen einer Wohnung unter rechtlichen Sanktionen steht; ebenso, ob es ein Mitspracherecht anderer Wohnungseigentümer gibt, wenn man eine Wohnung für eine Arztpraxis, Rechtsanwaltskanzlei oder andere geschäftliche Zwecke vermieten möchte. Unter dem Schlagwort "Airbnb" werden zudem neuerdings Wohnungen - oder auch nur einzelne Zimmer in einer Wohnung - überwiegend für touristische Zwecke vermietet. Oft wohnen dabei die Gäste gemeinsam mit ihren Gastgebern in der Wohnung. Mit dieser neuen Art der Beherbergung gehen zahlreiche rechtliche Fragen einher. Beachtlich sind dabei jedenfalls die einschlägigen raumordnungsrechtlichen Bestimmungen. Bei dem Vortrag im SN-Saal sollen aktuelle Fragen zu dieser Rechtslage beleuchtet und dem Publikum ein Rechtseinblick verschafft werden.
Infos
Wo: SN-Saal, Karolingerstraße 40
Der Eintritt ist frei, Voranmeldung ist nicht nötig
Ansprechperson: Thomas Reiner
Kontakt: +43 662 / 8373-606