SN-Vortragsreihe "Meine Immobilie"

Auch 2016 veranstalten die "Salzburger Nachrichten" ihre Vortragsreihe rund um das Thema Immobilien. Experten stellen ihr Fachwissen an vier Abenden im SN-Saal zur Verfügung. Der Eintritt ist frei.
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Die SN-Veranstaltungsreihe "Meine Immobilie" setzt auf eines der zentralen Themen für die meisten Salzburgerinnen und Salzburger, das Wohnen. Zu jedem Themenbereich wird ein Referent einen Vortrag halten, danach gibt es die Möglichkeit zu einer anregenden Diskussion. Dadurch können die Besucher spezielle Fachinformationen sowie vielfältige und konkrete Tipps mit nach Hause nehmen.

Termin: Mittwoch, 4. Mai 2016, 19.00 Uhr

Vortrag: "Übergabe neu: Was sich 2016 verändert"

Referent: Dr. Claus Spruzina, Präsident der Salzburger Notariatskammer

Mit 1. Jänner sind grundlegende Änderungen bei der Grunderwerbs- und der Immobilienertragsteuer in Kraft getreten. Im Bereich der Grunderwerbsteuer wird künftig zwischen unentgeltlichen und entgeltlichen Erwerben unterschieden. Als unentgeltliche Erwerbe kommen Erbanfall, Vermächtnis, Erfüllung eines Pflichtanteils sowie Erwerbe unter Lebenden im begünstigten Familienkreis in Betracht. Außerhalb des Familienverbands kommt es auf die Höhe der Gegenleistung an, ob ein Rechtsgeschäft entgeltlich oder unentgeltlich ist.

Zum "begünstigten Familienkreis" zählen: der Ehegatte, der eingetragene Partner, der Lebensgefährte, sofern ein gemeinsamer Haushalt besteht oder bestanden hat, der Elternteil, Verschwägerte in gerader Linie (z. B. Schwiegereltern, Schwiegerkinder), Geschwister, Nichten und Neffen, Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Wahlkinder oder Schwiegerkinder des Übergebers. Die Grunderwerbsteuer wird vom Wert der Gegenleistung (z. B. Kaufpreis) berechnet, mindestens jedoch vom Grundstückswert.

Der Grundstückswert berechnet sich entweder aus: der Summe des hochgerechneten dreifachen Bodenwerts und des Gebäudewerts oder aus dem von einem geeigneten Immobilienpreisspiegel abgeleiteten Wert oder durch ein Schätzgutachten eines beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen.

Zu den Modalitäten für die genaue Berechnung wurde bereits eine gesonderte Verordnung erlassen. Der Stufentarif für unentgeltliche Erwerbe von Grundstücken wird wie folgt berechnet:

für die ersten 250.000 0,5 Prozent
für die nächsten 150.000 2,0 Prozent
darüber hinaus 3,5 Prozent

Für die Ermittlung des Stufentarifs sind Erwerbe, die zwischen denselben Personen innerhalb von fünf Jahren stattgefunden haben, zusammenzurechnen.

Im Bereich der Immobilienertragsteuer gibt es folgende neue Steuersätze:

• bei Neuvermögen 30 Prozent (statt bisher 25 Prozent)

• sonst bei Altvermögen 4,2 Prozent (statt bisher 3,5 Prozent) bzw. 18 Prozent (statt bisher 15 Prozent)

Termin: Mittwoch, 21. September 2016, 19.00 Uhr

Vortrag: "Grenzen, Zäune, Bäume als Nachbarschaftskonflikte"

Referent: Dr. Lukas Wolff, Salzburger Obmann des Haus- und Grundbesitzerbundes

Kein Mensch kann in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt, lautet ein altes Sprichwort. Und tatsächlich hängt viel der eigenen Lebensqualität von den Nachbarn ab, sei es in einer gemeinsamen Wohnanlage, sei es in einer Einfamilienhaussiedlung. Gerade wenn es sich um Eigentümergemeinschaften im Wohnungssegment handelt, kann die Sache schnell kompliziert werden. Denn wenn man in seiner Wohnung eine größere bauliche Veränderung plant, ist manchmal die Zustimmung aller Miteigentümer notwendig. Wer da einen schlechten Draht zu den Nachbarn hat, kann leicht scheitern. Aber auch Besitzer von Einfamilienhäusern sind schnell einmal vom guten Willen des Nachbarn abhängig. Allein der Streit um Bäume, Äste und Beschattung füllt alljährlich viele Gerichtssäle. Denn was zumutbar ist, bleibt meist eine individuelle Frage. "Der Gesetzgeber kann und soll eigentlich nicht für alle möglichen Fälle eine Regelung vorschreiben", sagt der Vortragende Lukas Wolff. Er empfiehlt deshalb, auf gute Nachbarschaft zu setzen und lieber einmal nachzugeben und auf sein Recht zu verzichten. Dafür kann man das nächste Mal vom Nachbarn ein Entgegenkommen erwarten. Denn selbst wenn es gesetzliche Regelungen gibt, bleibt viel Interpretationsspielraum offen: Wer muss einen Zaun errichten und an welcher Seite? Wer muss ihn erhalten? Wer kann oder darf Äste des Nachbarbaums einfach wegschneiden? Wie lange muss man sich die Musikbeschallung eines Gartenfests gefallen lassen? Viele Fragen und noch mehr Antworten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Expertenrat einzuholen, bevor die Situation eskaliert.

Termin: Mittwoch, 9. November 2016, 19.00 Uhr

Vortrag: "Die Grenzfälle bei der Vermietung: Airbnb, Zweitwohnsitze, Ferienwohnungen etc."

Referent: Dr. Wolfgang Kleibel, Präsident der Salzburger Rechtsanwaltskammer

Vermieter werden immer wieder vor die Frage gestellt, ob sie ihre Wohnung an Personen vermieten dürfen, die in dieser ihren Hauptwohnsitz nicht begründet wissen wollen. Da stellen sich sofort viele Fragen: In welchem Ausmaß muss die Wohnung genutzt werden, damit man von einem Hauptwohnsitz sprechen kann? Trifft das auch auf einen potenziellen Mieter zu, der den überwiegenden Teil der Woche beruflich unterwegs ist, oder auf Personen, die die Wohnung nur für die Ausübung ihrer Freizeitaktivitäten für wenige Wochen im Jahr nutzen? Gerade in letzter Zeit gab es eine breite öffentliche Diskussion zur Thematik der Zweitwohnsitze. Die Rechtslage scheint ziemlich klar zu sein: Ein Zweitwohnsitz darf nur in ausgewiesenen Zweitwohnsitzgebieten begründet werden, der Vermieter wie der Wohnungseigentümer sind dafür verantwortlich, dass diese Bestimmung eingehalten wird. Aber wo liegen die Graubereiche bei dieser scheinbar so klaren Gesetzesregelung und wie lässt sich nachprüfen, ob tatsächlich ein Hauptwohnsitz begründet wurde? Jede Gemeinde legt jedenfalls für ihr Ortsgebiet fest, wo sie Zweitwohnsitze zulässt. Immer wieder taucht auch die Frage auf, ob das Leerstehenlassen einer Wohnung unter rechtlichen Sanktionen steht; ebenso, ob es ein Mitspracherecht anderer Wohnungseigentümer gibt, wenn man eine Wohnung für eine Arztpraxis, Rechtsanwaltskanzlei oder andere geschäftliche Zwecke vermieten möchte. Unter dem Schlagwort "Airbnb" werden zudem neuerdings Wohnungen - oder auch nur einzelne Zimmer in einer Wohnung - überwiegend für touristische Zwecke vermietet. Oft wohnen dabei die Gäste gemeinsam mit ihren Gastgebern in der Wohnung. Mit dieser neuen Art der Beherbergung gehen zahlreiche rechtliche Fragen einher. Beachtlich sind dabei jedenfalls die einschlägigen raumordnungsrechtlichen Bestimmungen. Bei dem Vortrag im SN-Saal sollen aktuelle Fragen zu dieser Rechtslage beleuchtet und dem Publikum ein Rechtseinblick verschafft werden.

Infos

Wo: SN-Saal, Karolingerstraße 40
Der Eintritt ist frei, Voranmeldung ist nicht nötig
Ansprechperson: Thomas Reiner
Kontakt: +43 662 / 8373-606
immobilienserie@salzburg.com


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