Die angebotene Wohnung befindet sich im ersten Obergeschoss eines 1974 errichteten Wohnhauses in ruhiger sonniger Lage. Die Einheit verfügt über insgesamt zwei Zimmer und ist äußerst vorteilhaft geschnitten. AUFTEILUNG: Die Wohnung verfügt über insgesamt zwei Zimmer und ist sehr vorteilhaft geschnitten. Sie besteht aus Vorraum, Küche, Bad/WC mit Waschmaschinenanschluss, einem ostseitigen Schlafzimmer, sowie einem südseitigen Wohnzimmer mit Zugang auf einen sehr großzügigen, freien und sonnigen Balkon. Durch diesen sehr guten Grundriss eignet sich die Wohnung daher perfekt sowohl zur Eigennutzung als auch zur Vermietung, Bestandteil der Einheit ist auch noch ein Kellerabteil. Autoabstellplatz im Freien (optional)- Virtueller Rundgang: https://ogulo.meilenstein.co.at/LmKy Sonstige Nebenkosten: 3,0% Vermittlungsprovision zzgl. 20% MwSt., Grunderwerbsteuer 3,5%, Grundbucheintragungsg. 1,1%, Vertragserrichtungskosten nach Vereinbarung Sie wollen Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie! Meilenstein Realitäten GmbH A-6020 Innsbruck | Maria-Theresien-Straße 34 Kostenfreie Servicenummer 0800 221 750
Die gegenständliche Wohnung liegt in der Höttinger Au im Westen von Innsbruck. Dieser Stadtteil ist durch seine sehr zentrale Lage zum Zentrum sowie durch seine Nähe zur Natur (z.B. Rad -, Spazierwege etc.) äußerst beliebt. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie z.B. Geschäfte aller Art, Kindergärten, Schulen, Apotheken usw. Auch die Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist optimal. Über die mehr oder weniger direkt angrenzende Innpromenade sind Innenstadt, Universitäten, Klinik usw. bequem und sicher in kürzester Zeit erreichbar.
GEBÜHRENBEFREIUNG BEIM IMMOBILIENERWERB: Ab dem 1. April 2024 entfallen temporär die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren für neue oder erworbene Liegenschaften bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Voraussetzungen sind der entgeltliche Erwerb und die Nutzung der Immobilie für ein dringendes Wohnbedürfnis. Der Antrag auf Eintragung muss zwischen dem 30. Juni 2024 und dem 1. Juli 2026 gestellt werden. Bei einem Kaufpreis über 500.000 Euro fallen Gebühren an, und ab 2 Millionen Euro gibt es keine Gebührenbefreiung. Diese Befreiung kann rückwirkend wegfallen, wenn innerhalb von fünf Jahren das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das Wohnbedürfnis entfällt.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.SN.at, Objekt CR3087 - vielen Dank!