2-Zimmer-Wohnung in Gersthof zu mieten in 1180 Wien Genießen Sie die exzellente Infrastruktur sowie die gute öffentliche Anbindung der charmanten 2-Zimmer-Altbauwohnung in 1180 Wien. Dank der Straßenbahnlinien 40 und 41 erreichen Sie das Stadtzentrum in kürzester Zeit. Die beiden Zimmer sind zur Schindlergasse ausgerichtet und mit Schallschutzfenstern ausgestattet. Das Badezimmer verfügt über eine Dusche, ein Waschbecken sowie einen Waschmaschinenanschluss; die Toilette ist separat begehbar. Die Küche ist bereits vollständig eingerichtet und umfasst einen Herd, eine Spüle, einen Dunstabzug, einen Kühlschrank, einen Geschirrspüler und zahlreiche praktische Küchenkästchen. Für ein angenehmes Wohnklima sorgt eine Gasetagenheizung. Die Wohnung befindet sich im ersten Stock des Hauses in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle Gersthof und bietet eine Nutzfläche von ca. 66 m². Die Vermietung erfolgt befristet auf 5 Jahre. Bitte beachten Sie, dass die Haltung von Hunden in dieser Wohnung nicht gestattet ist. Raumaufteilung: -Wohnzimmer -Schlafzimmer -Küche -Badezimmer -WC -Vorraum
Verkehrsanbindung: Durch die Nähe der Haltestellen „Gersthof“ und „Czartoryskigasse“ ist ein sehr guter Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz mit folgenden Linien gegeben: •Schnellbahn S45 •Straßenbahn 9, 40, 41 •Autobus 10A, 42B
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.
Friedrich & Padelek Ges.m.b.H
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