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Haustiere in Mietwohnungen - Sind Hund, Katze und Co. erlaubt?

In Österreich gibt es drei Millionen Haustiere. Wer mit seinem Hund oder seiner Katze jedoch auf Wohnungssuche ist, sollte einiges im Vorhinein beachten.

„Gewöhnliche“ Haustiere, wie Hunde und Katzen , sind üblicherweise in Mietwohnungen erlaubt.
„Gewöhnliche“ Haustiere, wie Hunde und Katzen , sind üblicherweise in Mietwohnungen erlaubt.

Wer mit Katze, Hund und Kaninchen auf Wohnungssuche ist, sollte sich vor dem Einzug über seine Mietrechte informieren. Nicht in jeder Mietwohnung sind Haustiere erlaubt. Mietrechtsexperte Wilhelm Huck vom Rechtsanwaltsbüro Hasberger, Seitz & Partner gibt einige Ratschläge.

Sind Haustiere in Mietwohnungen erlaubt?

Grundsätzlich darf man "gewöhnliche" Haustiere wie Hunde und Katzen in der Wohnung halten, sofern es im Mietvertrag oder in der Hausordnung nicht anders geregelt ist. Darf jedoch ein Vermieter generell Haustiere verbieten? Nein - der Vermieter darf nicht jegliche Tierhaltung grundsätzlich verbieten. Wer etwa Hamster, Zierfische, Schildkröten oder ähnliche Kleintiere artgerecht halten möchte, der hat wenig zu befürchten. Ein generelles Tierverbot, bei dem diese Kleintiere nicht explizit ausgenommen sind, ist sogar unwirksam. Nur in Einzelfällen, etwa unter der Berufung auf Allergien, können Haustiere generell verboten werden. Wer ganz sicher gehen möchte, gibt dem Vermieter vor der Anschaffung eines Haustiers Bescheid. Das schafft Transparenz und beugt unangenehmen Überraschungen vor. Eine Meldepflicht gibt es jedoch keine.

Dürfen exotische Tiere in Mietwohnungen gehalten werden?

Auch hier gibt es klare Bestimmungen, der Vermieter darf die Haltung von exotischen Tieren verbieten. Es ist daher ratsam, sich vor der Anschaffung von Vogelspinnen, Schlangen und Co. mit dem Vermieter abzusprechen. Zudem müssen die allgemeinen rechtlichen Vorgaben zur Haltung exotischer Tiere berücksichtigt werden. In jedem Fall verboten ist allerdings die Haltung von gefährlichen Wildtieren, wie etwa Füchsen, Mardern oder Dachsen.

Wie viele Haustiere sind pro Haushalt erlaubt?

Es gibt keine exakt definierte Maximalzahl an erlaubten Haustieren. Wer mehrere Katzen hält, die sich ausschließlich in der Wohnung aufhalten, somit an allgemeinen Teilen des Hauses keine Schäden hervorrufen und auch keine Lärm- oder Geruchsbelästigung verursachen, darf seine Tierliebe ohne Sorge ausleben. Bei den Bestimmungen zur Haustierhaltung in Mietwohnungen geht es um den Schutz aller Beteiligten: Mieter sollen natürlich die Möglichkeit zur Haltung von Haustieren haben. Diese dürfen aber weder Menschen gefährden noch Sachschäden verursachen.

Der gemeinsame Hof als Gassi-Weg - ist das zulässig?

Wenn weder Menschen gefährdet, unzumutbar belästigt oder fremde Sachen beschädigt werden, dann ist das Gassi gehen im Hof erlaubt. Im Großteil der Fälle bedeutet das: Ich darf mit meinem Hund auf den Rasen im Hof Gassi gehen, wenn ich alle Hinterlassenschaften wieder wegräume. Es ist zudem Pflicht, den Hund an die Leine zu nehmen oder ihm einen Maulkorb aufzusetzen.

Was passiert, wenn Haustiere öfter bellen, heulen oder singen?

In diesem Fall gibt es strenge Regelungen zum Schutz der Nachbarn. Wenn eine ständige, massive Lärmbelästigung verursacht wird, darf der Vermieter den Mietvertrag aufkündigen. Ein allein gelassener Hund, der stundenlang heult oder bellt, wäre etwa ein Kündigungsgrund. Vögel hingegen dürfen tagsüber ruhig in kräftigen Tönen singen, ihre Halter müssen allerdings sicherstellen, dass die Geräuschbelästigung in der Nacht minimiert wird, sonst droht ebenso eine Kündigung.

Schäden durch Haustiere in der Wohnung: Welche Folgen sind zu befürchten?

Wenn dem Hund oder der Katze "ein Malheur passiert", ist das noch kein Kündigungsgrund. Erst wenn die Wohnung oder der Boden dauerhaft geschädigt werden und der ursprüngliche Zustand des Mietobjekts vor dem Auszug nicht wiederhergestellt werden kann, muss man damit rechnen, die bei Vertragsabschluss erlegte Kaution nicht mehr (zur Gänze) rückerstattet zu bekommen.

Wie ist das mit Haustieren im Eigentum?

In Eigentumswohnungen kann man grundsätzlich selbst über das Wohnen mit Haustieren entscheiden, gleichzeitig gelten auch hier erstens allgemeine Gesetze der Tierhaltung und zweitens der Schutz der Nachbarn und Anrainer durch die Regelung der "Ortsüblichkeit": Das Halten eines krähenden Hahns im Dorf auf dem Land ist keine Seltenheit, somit ortsüblich und damit zulässig. Im Stadtgebiet wäre das allerdings unüblich, denn die Nachbarn rechnen nicht mit dem morgendlichen Weckruf. Die Haltung eines Hahns kann daher im äußersten Fall eine Unterlassungsklage zur Folge haben.

Die beliebtesten Haustiere in Österreich

Lieber einen Hund, eine Katze oder ein Kaninchen? Die Mehrheit in Österreich bevorzugt eine Katze als Haustier. Zu diesem Ergebnis kam die Spectra-Haustierstudie im Jahr 2017. Dafür wurden insgesamt 1009 Menschen zum Thema Haustiere befragt. Doch auffallend ist, das die Zahl der Haustierhaltung sinkt. Um dieses Resultat noch besser zu unterstreichen, wurden die Ergebnisse von 2017 mit den Zahlen von 2012 gegenübergestellt.

Haustier 2012 2017
Katze 24% 16%
Hund 16% 13%
Kleintier (Hase, Hamster, etc.) 5% 4%
Fische 3% 2%
Vögel 1% 2%
Kein Haustier 61% 70%

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