Die gegenständliche Wohnung befindet sich im Dachgeschoß eines der zentralen Gründerzeitbauten am Mirabellplatz am Beginn der Hubert Sattler Gasse. Die Fassade ist komplett nach Süden hin ausgerichtet, was einen unverbaubaren Ausblick auf die Salzburger Altstadt, die Festung und die umliegenden Berge gewährleistet. Im Objekt befinden sich im Erdgeschoß Geschäftsflächen, die Geschoße 1 - 3 sind Büros vorbehalten und ab dem 4. Obergeschoß (Lift vorhanden) sind insgesamt vier Wohnungen unterschiedlicher Größen platziert. Die 3-Zimmer Wohnung erstreckt sich über 2 Ebenen und gliedert sich wie folgt: Ebene 1: Eingang, Treppenaufgang zu Ebene 2, voll möblierte Küche, Gäste-WC, Wohn- Esszimmer zum Mirabellplatz Ebene 2: Treppenaufgang aus Ebene 1, Galerie über Wohn- Esszimmer, Badezimmer mit Doppelwaschtisch, Badewanne und Dusche, separates WC, 2 Schlafzimmer jeweils mit Ausgang zur Terrasse. Die Terrasse liegt zum wunderbar ruhigen Innenhof hin und hat man eine wunderbare Aussicht auf Maria Plain und den Gaisberg. Die tolle Atmosphäre im Andräviertel mit seinen kleinen Läden und Lokalen ist ein zusätzlicher Anreiz, diese Wohnung zu mieten. Praktisch direkt vor der Haustüre liegt der Mirabellgarten und auch die nahen Salzachkais bieten sich als Naherholungsraum zum Joggen und für Spaziergänge ebenso an wie die beiden Stadtberge Mönchsberg und Kapuzinerberg. Zudem findet jeden Donnerstag am Mirabellplatz der Schrannenmarkt statt. Hier werden von Bauern und Kleinbetrieben des Salzburger Umlandes frisches Obst und Gemüse, Brot, Käse, Fleisch, Wild und unzählige weitere Salzburger Spezialitäten zum Kauf angeboten. Die Beheizung erfolgt mittels Fernwärme durch die Salzburg AG. Ein Kellerabteil ist der Wohnung zugeordnet. Fahrradabstellmöglichkeiten bietet ein innenliegender Lichthof. Zum Parken bieten sich zwei Möglichkeiten an: Entweder man mietet einen Dauerparkplatz in einer der umliegenden Tiefgaragen (zB Mirabellgarage, Garage der Generali) oder man beantragt beim Magistrat der Stadt Salzburg eine Bewohner-Park-Ausnahmegenehmigung (diese gilt jeweils für 2 Jahre und wird vom Magistrat entsprechend verlängert). Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.SN.at, Objekt 505/04477 - vielen Dank!