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Maklerprovision: Wer zahlt für einen Makler und wie viel?

Ein Makler hilft beim Immobilienverkauf, doch er kostet auch Geld. Doch wer ist verpflichtet für die Maklerprovision aufzukommen und wie viel dürfen Makler in Österreich verlangen?

Wie ist die Maklerprovision in Österreich gesetzlich geregelt?
Wie ist die Maklerprovision in Österreich gesetzlich geregelt?

Wer zahlt die Maklerprovision?

Bei Kaufobjekten steht der Immobilienmakler meist mit dem Eigentümer sowie mit dem Interessenten in einer Vertragsbeziehung. In diesem Fall kann er von beiden Seite eine Vermittlungsprovision einfordern.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Seit 2010 sind in Österreich die Maklerprovisionen gesetzlich geregelt:

Maklerprovision bei Immobilienverkäufen (exkl. USt.)

Immobilienpreis Maklerprovision
Verkaufswert bis EUR 36.336 Vermittlungsprovision max. 4%
zwischen EUR 36.336 - EUR 48.448 EUR 1.453,46
ab EUR 48.448 3% des Verkaufspreises

Maklerprovision bei Mietverträgen

Zahlt der Vermieter die Provision, kann der Makler bis zu 3 Bruttomonatsmieten verlangen. Unter Bruttomonatsmiete (BMM) versteht man den Nettomietzins plus Betriebskosten, Heizkosten sowie weitere etwaige Mietzuschläge und Umsatzsteuer. Zahlt der Mieter die Provision, sieht es gesetzlich ein bisschen anders aus:

Mietdauer Maklerprovision
unbefristeter Mietvertrag oder auf mehr als 3 Jahre befristet max. 2 BMM
bis zu 3 Jahre befristet max. 1 BMM
Untermiete einzelner Räume max. 1 BMM

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Die gesetzlich geregelte Höhe der Provision gibt den Höchstsatz vor, das heißt, verhandeln geht grundsätzlich immer. Bevor der Maklervertrag unterzeichnet wird, kann über die Höhe der Provision verhandelt werden.

Wann darf ein Makler die Provision einfordern?

Die Provision darf vom Immobilienmakler erst dann eingefordert werden, wenn der Kauf-/Mietvertrag rechtswirksam gültig ist. Wenn kein Abschluss zustande kommt, fällt trotz des investierten Zeitaufwands des Maklers (für das Inserieren, die Besichtigungstermine etc.) keine Provision an. Es kann jedoch sein, dass im Maklervertrag eine andere Vereinbarung getroffen wurde, dann ist dieser nachzukommen.

Sobald der Makler ein Geschäft vermittelt, entsteht ein Provisionsanspruch. Dies schützt ihn davor, falls Verkäufer oder Vermieter zwischen der Zusage des Interessenten und der Vertragsunterzeichnung den Vertrag mit dem Makler kündigen wollen.