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Tipps zur Hauptwohnsitzbefreiung für Grundstücksveräußerungen

Der Steuerexperte Hans-Peter Rausch beantwortet die fünf wichtigsten Fragen zum Thema Hauptwohnsitzbefreiung für private Grundstücksveräußerungen.

Rund um das Thema Verkauf von Immobilien und die damit zusammenhängenden steuerlichen Bedingungen gibt es viele offene Fragen. Deshalb ist etwa
das Thema Hauptwohnsitz von zentraler Bedeutung auch in steuerlicher Hinsicht. Konkrete Antworten auf fünf zentrale Fragen zur Hauptwohnsitzbefreiung für private Grundstücksveräußerungen gibt Steuerexperte Hans-Peter Rausch:

Welche Grundstücke sind von der Hauptwohnsitzbefreiung umfasst? Das betrifft Eigenheime oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden. Die Definition: Eigenheim ist ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Eine Eigentumswohnung muss mindestens zu zwei Dritteln der Gesamtnutzfläche Wohnzwecken dienen.

Sind Grund und Boden größenunabhängig befreit? Laut dem reinen Gesetzestext ja, die Finanzverwaltung sieht jedoch nur 2000 Quadratmeter Grund und Boden als befreit an.
Darüber hinaus werden Grund und Boden aliquot besteuert.

Wie lang muss der Hauptwohnsitz vorliegen für die Befreiung? Ab der Anschaffung oder Herstellung - also der Fertigstellung - bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend oder innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend.

Muss der veräußerte Hauptwohnsitz dann in jedem Fall aufgegeben werden? Ja, in beiden Fällen der vorherigen Fragen ist die Aufgabe des Hauptwohnsitzes Voraussetzung für die Befreiung.

Ist die Hauptwohnsitzmeldung eine Voraussetzung? Nein, die Meldung nach Meldegesetz ist nur ein Indiz, jedoch keine Voraussetzung. Befreit ist der Hauptwohnsitz, an dem auch tatsächlich gewohnt wird. Im Normalfall ist dies jedoch übereinstimmend.

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