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Schimmelbekämpfung: Schimmel in der Mietwohnung

Wer die Sanierungskosten bei Schimmelbefall übernehmen muss, klärt ein Bausachverständiger. Doch wie beugt man Schimmel vor und welche Auswirkung hat ein Schimmelbefall auf die Mietkosten?

Schimmel in der Wohnung ist oft nicht das einzige Problem, mit welchem Mieter zu kämpfen haben. Oft muss ein Bausachverständiger herangezogen werden um zu entscheiden, wer an der Feuchtigkeit in den Räumen Schuld trägt.
Schimmel in der Wohnung ist oft nicht das einzige Problem, mit welchem Mieter zu kämpfen haben. Oft muss ein Bausachverständiger herangezogen werden um zu entscheiden, wer an der Feuchtigkeit in den Räumen Schuld trägt.

Viele Mieter kennen das Problem und die gesundheitlichen Risiken von Schimmel in der Wohnung. Vor allem wenn sich auch Kinder in den Räumlichkeiten aufhalten ist besonders Vorsicht geboten. Doch wie sollten Mieter am besten vorgehen, wenn sie Schimmel in der Wohnung entdecken und wer kommt für die Sanierungskosten auf?

Wie entsteht Schimmel und wie beugt man Schimmel in der Wohnung vor?

Im Frühling und Sommer ist die Motivation zur Wohnungsumgestaltung besonders groß. Die Möbel werden verrückt, die Vorhänge abgenommen und gewaschen und beim großen Wohnungsputz wird richtig ausgemistet. Zum Vorschein kommen dabei leider nicht nur verloren geglaubte Geldmünzen, sondern oft auch graue Flecken an den Wänden.
Schimmel bildet sich oft an den Ecken von Außenwänden, hinter Möbel oder im Bad. Überall dort, wo es genug Feuchtigkeit gibt und ein geringer Luftaustausch herrscht, fühlt sich Schimmel mehr als willkommen. Wohnungen werden vermehrt "luftdicht" gebaut, um ein energieeffizientes Wohnen zu gewährleisten. Das Resultat ist eine relativ hohe Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen, was eine optimale Voraussetzung für den Schimmelpilz darstellt.
Ursachen für Schimmel sind daher:

  • zu wenig Heizen
  • geringer Luftaustausch
  • schlechte Wärmedämmung
  • undichte Stellen/ Rohrbruch

Schimmel wird oft nicht gleich wahrgenommen. Wenn er sich schleichend hinter den Schlafzimmermöbeln ausbreitet, treten in erster Linie gesundheitliche Symptome auf. Folgende Symptome können mitunter darauf hinweisen, dass die Räumlichkeiten von Schimmel befallen sind:

  • Müdigkeit
  • Asthma
  • Gereizte Augen
  • Hauterkrankungen
  • Erkrankung der Atemwege

Was tun, wenn sich Schimmel im Wohnraum bildet?

Wenn sich der Schimmelbefall in Grenzen hält, können die Mieter versuchen mit hochprozentigem Alkohol gegen die Flecken vorzugehen. Auch medizinischer Alkohol kann zur Schimmelentfernung eingesetzt werden, dieser ist gesundheitlich vollkommen unbedenklich. Viele Personen gehen mit einem speziellen Schimmelspray gegen die Flecken an den Wänden vor, doch dieser enthält gesundheitsbelastende Inhaltsstoffe. Schimmelsprays entfernen zwar den Schimmel, doch sie belasten die Atemwege. Ein weiteres Hausmittel gegen Schimmel ist Brennspiritus (Ethanol). Die betroffene Fläche mehrmals einpinseln und den Raum gut lüften.Wer selbst gegen den Schimmelbefall vorgehen möchte, sollte auf jeden Fall Handschuhe und Schutzkleidung tragen.

Handelt es sich um eine größere Fläche, muss unbedingt ein Profi herangezogen werden. Ist der Schimmel bereits in das Mauerwerk eingedrungen und kann mit oberflächlichen Maßnahmen nicht beseitigt werden, dann ist der Schaden grundsätzlich vom Vermieter zu beheben.

Schimmel in der Wohnung: Wer ist schuld und wer muss bezahlen?

Kann der Schimmel durch oben erwähnte Maßnahmen und richtiges Lüften und Heizen beseitigt werden, dann ist dies die Aufgabe der Mieter. Ansonsten muss der Vermieter für eine Schimmelentfernung aufkommen. Der Vermieter kann jedoch die Kosten zurückfordern, wenn der Schaden durch z.B. einen schlechten Luftaustausch aufgetreten ist.

Wer für den Schimmelbefall verantwortlich ist, kann ein Bausachverständiger klären. Trifft den Mietern keine Schuld am Schimmelbefall, können diese eine entsprechende Mietminderung einfordern.
Der oberste Gerichtshof hat bei einem Fall entschieden, dass bei normalem Wohnverhalten der Mieter keine Schuld an der Schimmelbildung trägt. In diversen Mietverträgen wird jedoch vereinbart, dass z.B. mehrmals täglich die Räumlichkeiten zu lüften sind oder die Raumtemperatur nicht unter eine bestimmte Grenze fallen darf. Ist dies im Mietvertrag so vereinbart, müssen sich die Mieter daran halten um bei etwaigen Schimmelbefall nicht für den Schaden aufkommen zu müssen.

Kann der Mieter wegen Schimmelbefall vorzeitig aus einer Wohnung ausziehen?

Ja, doch der Mieter muss im Streitfall beweisen können, dass der Schimmel die Gesundheit gefährdet. Der Mieter kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Mietverhältnis auflösen, sofern der Zustand gesundheitsschädlich geworden ist. Sollte sich jedoch nach dem sofortigen Auszug des Mieters herausstellen, dass der Schimmel durch z.B. falsches Lüften entstanden ist, kann der Vermieter die Miete sowie Nebenkosten und Sanierungskosten einfordern.

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