SN.AT / Leben / Wohnen

Immobilienverkauf: Allgemeines zum Maklervertrag

Viele Eigentümer entscheiden sich dazu, den Immobilienverkauf in professionelle Hände zu legen und einen Vertrag einzugehen. Ein Makler kennt den Markt und übernimmt die gesamte Organisation rund um den Verkauf.

Wer sich dazu entschließt eine Immobilien über den Makler anzubieten, der sollte über die Maklerverträge sowie die Rechte und Pflichten Bescheid wissen.
Wer sich dazu entschließt eine Immobilien über den Makler anzubieten, der sollte über die Maklerverträge sowie die Rechte und Pflichten Bescheid wissen.

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss sich entscheiden, ob das Objekt privat oder über einen Makler verkauft werden soll. Ist die Entscheidung auf einen Makler gefallen, dann gibt es folgende Optionen:

Maklerverträge abschließen

Schlichter Maklervertrag
Bei einem schlichten Maklervertrag bindet sich der Verkäufer an keinen Immobilienmakler. Es steht ihm frei, die Immobilie auch privat zu vermitteln oder andere Makler mit dem Verkauf zu beauftragen. Auch die Makler sind zu keinem Geschäftsabschluss verpflichtet, daher hält sich der Einsatz der Makler bei einem schlichten Maklervertrag oft in Grenzen. Ein schlichter Maklervertrag kann mündlich, telefonisch oder in schriftlicher Form erfolgen. Ein schlichter Maklervertrag wird meist ohne bestimmte Dauer abgeschlossen und kann jederzeit beendet werden.


Alleinvermittlungsauftrag
Bei einem Alleinvermittlerauftrag wird nur ein Makler für den Verkauf bzw. die Vermietung eines Objekts beauftragt. Die Dauer des Auftrags kann im Vertrag festgehalten werden. Im Regelfall ist bei einem Verkauf eine Zeit von maximal 6 Monaten vorgesehen. Die Motivation ist bei einem Alleinvermittlerauftrag natürlich besonders groß und der Makler wird alle Hebel in Bewegung setzen um zu einem Verkaufsabschluss zu kommen. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, die Immobilie dann für jeden Preis zu verkaufen.

Maklervertrag kündigen

Möchte der Eigentümer den Vertrag mit dem Makler kündigen, dann kommt es auf den Vertrag an. Wurde ein unbefristeter Vertrag unterzeichnet, kann der Verkäufer jederzeit den Vertrag mit dem Immobilienmakler beenden. Bei einer Befristung kann der Vertrag mit Ablauf der Laufzeit gekündigt werden oder, aber dies gilt nur in Ausnahmefällen, schon vorab. Um einen befristeten Vertrag vorzeitig zu beenden, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Je nach Vertrag kann es bei einer vorzeitigen Kündigung zur Provisionsauszahlung kommen.

Rücktrittsrecht bei Maklerverträgen

Nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) steht dem Eigentümer ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu, sofern der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Immobilienmaklers oder über Fernabsatz (Internet, Telefon) abgeschlossen wurde. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Soll der Makler auf Wunsch des Eigentümers innerhalb der 14 Tage bereits aktiv werden, verliert er sein Rücktrittsrecht. Eine Provisionszahlung erfolgt jedoch erst dann, wenn es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zu einem Verkaufsabschluss kommt.
Nimmt der Eigentümer vom Rücktrittsrecht in Anspruch, darf er von den bereits gewonnen Informationen durch den Makler keinen Gebrauch machen.

KOMMENTARE (0)