Andreas Rotter ist der Landesinnungsmeister der Salzburger Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker. Darüber hinaus ist er auch Obmann des Vereins Zukunftsforum SHL, der sich als unabhängige Informationsplattform rund um das Thema Heizungsmodernisierung positioniert. Welche Faktoren Einfluss auf die Wahl der Heizung nehmen können und warum es wichtig ist, sich mit einem Heizkesseltausch frühzeitig zu beschäftigen, erläutert Rotter im Interview mit den "Salzburger Nachrichten".
Ein Hausneubau oder eine Sanierung - verbunden mit einem Heizkesseltausch- wirft für Laien viele Fragen auf. Wie findet man das passende Heizsystem, Herr Rotter? Andreas Rotter: Bei einem Neubau besteht im Grunde kein großer Spielraum, was die Auswahl des Heizsystems betrifft. Der Gesetzgeber gibt hier klare Richtlinien vor. Sprich: Es versteht sich heute von selbst, dass ein neu errichtetes Gebäude mit erneuerbaren Energiequellen versorgt wird - anders darf gar nicht mehr gebaut werden. Die gesetzlichen Vorgaben knüpfen an die OIB-Richtlinie an und auch die Förderungen sind an die Einhaltung dieser Normen gekoppelt. Im Regelfall stehen zwei Systeme zur Auswahl: Wärmepumpen oder Holzheizungen - beides kombiniert mit einer Photovoltaik- oder einer Solaranlage. Was die Leistung der Anlagen betrifft, kommt es dann darauf an: Je nachdem, wie optimal das Haus wärmeisoliert ist, desto mehr - oder eben weniger - muss die Haustechnik "leisten". In diesem Zusammenhang gilt für unsere Arbeit immer der Leitsatz: Die beste Energie ist die, die nicht benötigt wird.
Wie verhält es sich im Bereich der Gebäudesanierung und konkret bei einem Heizkesseltausch? Wie läuft das in Ihrer Berufspraxis ab? Zu meiner Aufgabe als Installateur gehört es zuallererst, bei jedem Objekt zu eruieren, welche Art der Infrastruktur vor Ort zur Verfügung steht und genutzt werden kann. Das Ölkesseleinbauverbot ist an eine sogenannte Alternativenprüfung gekoppelt, die seit Herbst behördlich vorgeschrieben ist. Das bedeutet nichts anderes, als dass geprüft werden muss, welche dezentralen Energieversorgungssysteme zur Verfügung stehen. So kann es unter Umständen sein, dass ein Kunde vielleicht eine Wärmepumpe möchte, sein Haus sich aber unmittelbar neben einer Fernwärmeleitung befindet. In so einem Fall besteht für den Kunden dann auch die Verpflichtung, an die Fernwärme anzuschließen. Ausnahmen sind natürlich möglich, müssen aber gut begründet werden.
Wenn ein Kunde seinen alten Heizkessel unbedingt durch eine Wärmepumpe ersetzen möchte, ist das also nicht in jedem Fall möglich? Das kann durchaus sein. Eine zentrale Rolle spielt auch das Alter des Gebäudes. Wenn ein Haus im Jahr 1946 errichtet worden ist, verfügt es meistens nur über eine Anschlussleistung von 2,5 Kilowattstunden. Für die Installation einer Wärmepumpe wären aber zusätzliche Anschlusskapazitäten von mindestens sechs Kilowattstunden erforderlich, die nachgekauft werden müssten. In so einem Fall müsste auch mit dem Versorger geklärt werden, ob eine Nachrüstung grundsätzlich möglich ist. Eine andere Hürde könnte auch der Gebäudezustand sein: Ist der Keller nicht in einem optimal trockenen Zustand, schließt das zum Beispiel die Bevorratung von Pellets aus. Dazu kommt, dass die Lagerung der Pellets verhältnismäßig viel Platz erfordert, der ja oft dringender gebraucht wird. Zusammengefasst bedeutet das: Es gibt infrastrukturelle und technische Hürden, die die Bandbreite der Alternativen einschränken können. Das bedeutet weiter: Erst wenn alle Varianten geprüft und begutachtet sind, kann eine Angebotslegung erfolgen.