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Tonnenschwere Schneelast auf dem Dach - Was tun?

Hohe Schneelasten müssen von den Dächern geschaufelt werden. Das ist wichtig, um Schäden durch die Versicherung gedeckt zu bekommen.

Bei großen Schneemassen ist der Hausbesitzer verpflichtet, das Dach abzuschaufeln, sonst zahlt die Versicherung eventuell nicht. Das Schaufeln sollte man aber Profis überlassen.
Bei großen Schneemassen ist der Hausbesitzer verpflichtet, das Dach abzuschaufeln, sonst zahlt die Versicherung eventuell nicht. Das Schaufeln sollte man aber Profis überlassen.

Der Schnee hat das Land voll im Griff. Vor allem in den Bergen türmt sich der Schnee. Für Hausbesitzer besonders heikel ist der Schnee auf dem Dach, denn der Druck auf die Hausdächern ist durch die Schneelast gefährlich und bedrohlich. Die Situation auf den Dächern könnte sich durch einsetzende Tauwetter, verbunden mit Regen nochmals verschärfen. Viele örtliche Holzbau-Meister beraten in der Frage der Tragfähigkeit von Dächern den Hauseigentümer. Aus ihrer täglichen Arbeit bringen sie viel Erfahrung und Wissen über die statischen Eigenschaften von Holz und Holzkonstruktionen mit.

Das Abschaufeln des Daches sollte man den Profi überlassen

Auch beim Abschaufeln rät die oö. Landesinnung Holzbau dazu, sich auf die Unterstützung von Profis zu verlassen. Denn die Absturzgefahr darf nicht unterschätzt werden. Zimmerleute sind daran gewöhnt, auf dem Dach und in größeren Höhen zu arbeiten. Dabei sind sie sicher unterwegs, denn mit Absturzsicherheitssystemen sind sie bestens vertraut.

Wie sicher ist mein Dach?

"Die Schneelast, die ein Dach tragen muss, ist abhängig von der Region und der Seehöhe. Dächer in den Gebirgsregionen müssen daher deutlich mehr aushalten als im Zentralraum", erklärt oö. Holzbau-Landesinnungsmeister Josef Frauscher. Festgelegt ist das in der Norm-Schneelast, das ist die einmal in 50 Jahren auftretende Maximalbelastung. Diese wurde in der Vergangenheit mehrmals geändert, zuletzt 2006. "Wieviel ein Dach tatsächlich aushält, hängt also auch davon ab, wann der Dachstuhl errichtet wurde. Bei historischen Gebäuden wurde oft auf die Erfahrung der Handwerker zurückgegriffen", weiß Frauscher und rät daher im Zweifelsfall immer zu einer professionellen Beurteilung durch den Holzbau-Meister.

Wie schwer ist Schnee?

Das gilt auch für die Frage: Wie schwer ist Schnee? "Schnee ist nicht gleich Schnee. Es gibt Pulverschnee, Firn, Harsch, Sulz etc. Genauso unterschiedlich ist auch das Volumengewicht von Schnee und damit die Last auf unseren Dächern", präzisiert Frauscher. Es variiert in der Regel zwischen 100 kg pro Kubikmeter bei frisch gefallenem, 200 kg bei gesetztem und etwa 400 kg bei feuchtem Schnee. Ein Experte nimmt Proben vom Schnee am Dach und misst genau nach.

Was wird von der Versicherung übernommen und wann steigt sie aus?

Nach dem heftigen Wintereinbruch der vergangenen Tage türmen sich also noch auf vielen Hausdächern die Schneemassen. Wie erwähnt gilt: Je feuchter der Schnee ist, desto größer ist das Gewicht auf dem Dach, das im schlimmsten Fall sogar einstürzen kann. "Wer sein Dach trotz großer Schneemassen nicht abschaufelt, läuft Gefahr, im Schadensfall den Versicherungsschutz zu verlieren", warnt Engelbert Löcker, Obmann der Versicherungsagenten in der Wirtschaftskammer Salzburg. Schneedruckschäden sind grundsätzlich durch die Sturmversicherung gedeckt. Der Kunde hat allerdings eine Sorgfaltspflicht. "Dazu zählen in jedem Fall die regelmäßige Kontrolle der Schneelast sowie das Befreien des Daches von Schneemassen, um drohende Schäden abzuwenden", erklärt Löcker. Beim Abschaufeln von Dächern sollte man grundsätzlich auf Professionisten zurückgreifen oder eine entsprechende Sicherung wie Gurt, Seil etc. verwenden, rät auch der Versicherungsfachmann.
Die Sturmschadenversicherung im Eigenheimbündel ersetzt Schäden, die durch Schneedruck entstehen. Dazu zählen etwa beschädigte Hausdächer und eventuell auch Zäune oder Schäden an einem Nebengebäude. "Eine Eigenheimbündelversicherung deckt auch etwaige Haftungsfälle, die durch eine Dachlawine verursacht werden", erklärt Löcker. Er rät Autobesitzern, ihr Fahrzeug nicht unter Bäumen oder schneebedeckten Häusern abzustellen, um Schäden durch herabstürzende Äste oder Dachlawinen zu vermeiden. Bei Kraftfahrzeugen sei allerdings in erster Linie die Kfz-Kaskoversicherung zuständig.
Ganz unabhängig von der außergewähnlichen Schneemengen der vergangenen Tage gilt: Grundstücks- und Hauseigentümer bzw. Hausverwalter sind in Österreich dazu verpflichtet, Gehsteige vor dem Haus vom Schnee zu befreien bzw. bei Glätte zu streuen. Diese Verpflichtung gilt von sechs bis 22 Uhr. "Ein Verstoß kann eine Geldstrafe nach sich ziehen und zu Schadenersatzansprüchen führen, wenn sich etwa eine Person aufgrund der mangelnden Räumung verletzt", sagt Löcker.

Wichtig für Sportler: Eine Lawine kann nicht nur Hab und Gut, sondern auch Menschenleben gefährden. Wer eine Lawine auslöst, macht sich zwar nicht strafbar, kann aber bei Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Werden andere Menschen verletzt, Gebäude oder ein Wald in Mitleidenschaft gezogen, kann Schadenersatz gefordert werden. "Auch wenn eine private Haftpflichtversicherung die Deckung für Schäden durch das Auslösen einer Lawine übernimmt, kann die Versicherung eine Leistung trotzdem ablehnen. Im Unglücksfall muss zwischen grober Fahrlässigkeit und der bewussten Inkaufnahme eines Unglücks unterschieden werden", sagt Löcker.