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Ruhestörung: Lärm und Gerüche in der Nachbarschaft

Laute Musik, bellende Hunde und Grillfeiern am Balkon - Lärm und störende Gerüche sind oft ausschlaggebend für einen Nachbarschaftsstreit. Wie geht man bei Ruhestörung vor und was tun, wenn der Nachbar am Sonntag seinen Rasenmäher startet? Welche Gesetze gelten in Bezug auf Ruhestörung und welche Möglichkeiten haben die genervten Nachbarn?

Ruhestörung: Lärm- oder Geruchsbelästigung ist oft ausschlaggebend für einen Nachbarschaftsstreit.
Ruhestörung: Lärm- oder Geruchsbelästigung ist oft ausschlaggebend für einen Nachbarschaftsstreit.

Was ist eine Lärmbelästigung?

Wenn es um Ruhestörung durch Lärm geht, wird zwischen einer ortsüblichen und einer ortsunüblichen Geräuschentwicklung unterschieden. Welcher Lärm als ortsüblich einzustufen ist, wird in den Verordnungen der einzelnen Gemeinden geregelt. Wer neben einer Straße wohnt kann sich nicht über den Lärm der vorbeifahrenden PKW's beschweren. Auch die Tiere vom Bauernhof nebenan sind keine klassischen Ruhestörer. Dasselbe gilt in den meisten Fällen für spielende Kinder. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn die Geräusche und/oder Gerüche eine 'Schmerzgrenze' überschreiten und das Leben in der Wohnung bzw. auf dem eigenen Grundstück wesentlich beeinträchtigen.
Gegen Geräusche außerhalb der Ruhezeiten ist es oft schwieriger vorzugehen - anders hingegen Lärm, der während den Ruhezeiten verursacht wird.

Welche Ruhezeiten gelten in Österreich?

Grundsätzlich gelten in Österreich folgende Regelungen:

  • Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
  • Allgemeine Ruhetage: Sonn- und Feiertage

Weitere Ruhezeiten, wie z.B. Mittagsruhe oder Regelungen für das Wochenende, können von Gemeinde zu Gemeinde abweichen. Die Gemeinde kann, muss aber nicht, eine ortspolizeiliche Verordnung erlassen und die Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung erklären. Wer in einem Mietobjekt lebt, findet die geltenden Ruhezeiten dort exakt angeführt. Bevor man den Rasenmäher aus dem Keller holt und den sonnigen Nachmittag nutzt um das Gras zu stutzen, empfiehlt es sich, die Gemeinde oder die Polizei zwecks Vorschriften zu kontaktieren oder einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. So kann man etwaigen Geldstrafen und bösen Blicken vorbeugen. In einigen Gemeinden gilt zum Beispiel eine Mittagsruhe von 12:00 bis 14:00 Uhr - in dieser Zeit wäre Rasenmähen oder zu laute Musik unerwünscht.

Darf man in der eigenen Wohnung bis in die Morgenstunden feiern oder kann der Nachbar eine Ruhestörung anzeigen?

Gegen einen gemütlichen Grillabend oder eine Feier ist natürlich nichts einzuwenden, so lange die Ruhezeiten eingehalten werden. Ein runder Geburtstag oder die Fußball-WM sind jedoch keine Ausrede für laute Musik und Gelächter bis in den frühen Morgen. Entgegen einiger Behauptungen hilft es auch nicht, das Wohnhaus vorab über die Feier zu informieren. Wenn sich ein Nachbar durch den Lärm gestört fühlt hat er das Recht, sie persönlich über den Verstoß aufzuklären und um Ruhe zu bitten oder die Polizei etc. zu kontaktieren und eine Anzeige zu machen.
In vielen Fällen haben die Nachbarn nichts gegen eine Nacht mit weniger Schlaf, sofern die Feier vorab angekündigt wurde und die Partynächte sich generell in Grenzen halten. Oder man lädt die Nachbarn gleich mit ein, dann hat man zumindest die Sympathie auf seiner Seite. Doch vor überraschenden Anzeigen schützt Sie das 'Abkommen' nicht.

Wie soll man bei Ruhestörung vorgehen?

Wenn während der Nachtruhe der Fernseher in der Nachbarwohnung auf volle Lautstärke gedreht ist oder Sonntag am Nachmittag die Nachbarin den Rasenmäher anwirft, dann empfiehlt es sich, vorab das Gespräch mit der betreffenden Person zu suchen. Es kann durchaus vorkommen, dass die Nachbarn über die Ruhezeiten nicht Bescheid wissen oder ihnen ist der produzierte Lärm nicht bewusst.
Sollten die Beteiligten auf keinen gemeinsamen Nenner kommen, kann die Polizei herangezogen werden. Sofern es sich um ortsunüblichen Lärm handelt bzw. die Ruhezeiten nicht eingehalten werden, kann die Polizei Geldstrafen verhängen. Wenn auch danach keine Ruhe einkehrt bzw. der Nachbar Ihnen unruhige Nächte beschert, dann muss man rechtlich aktiv werden. Ein Richter klärt dann, ob die "Lärmstörungsunterlassungsklage" berechtigt ist oder ob keine wirkliche Beeinträchtigung durch den Geräuschpegel vorliegt.

Oft wird der Nachbarschaftsstreit durch Hundelärm hervorgerufen. Hunde die tagsüber in der Wohnung eingesperrt sind und jaulen, strapazieren die Nerven der angrenzenden Nachbarn. Bellende Hunde müssen grundsätzlich in Kauf genommen werden, außer der Lärm erreicht ein 'ungebührliches' Maß. Jault der Nachbarhund über einen längeren Zeitraum, also zum Beispiel untertags für 10 Minuten durchgehend, dann handelt es sich hierbei bereits um eine Verwaltungsstrafe und eine Anzeige kann vorgenommen werden. Doch auch hier gilt, erst das Gespräch mit den Nachbarn suchen und erst dann etwaige rechtliche Schritte einleiten.

Geruchsbelästigung: Wenn es den Nachbarn zum Himmel stinkt

Im Burgenland ist das Hervorrufen von belästigenden Gerüchen verboten. Im restlichen Österreich muss je nach Fall geklärt werden, ob die Geruchsbelästigung so stark ist, dass sie eine Klage rechtfertigt.
Wenn der Nachbar im eigenen Garten grillt, dann haben genervte Nachbarn wohl keine Chance eine Klage durchzubringen. Wird jedoch am Balkon gegrillt und der Rauch zieht in die Wohnung des Nachbarn und schränkt ihn dementsprechend ein, dann hat der Nachbar gute Chancen um 'rauchfreie' Zeiten zu vereinbaren. Dies gilt neben dem Grillen auch für das Rauchen.

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